Sachverständigenbüro Zimmermann & Kollegen

Honorar

Das Honorar für Gutachten kann seit 08/2009 frei vereinbart werden, da die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI ) für Sachverständigenleistungen nicht mehr gilt. Öffentliche bestellte und vereidigte  Sachverständige orientieren sich an der BVS Richtlinie zur Berechnung von Honoraren für Wertermittlungen

Quelle: Richtlinie zur Berechnung von Honoraren -für Wertermittlungsgutachten über Immobilien von Dezember 2010 – BVS Berlin

 


© 2013 by WOLFGANG ZIMMERMANN / DIPL. ING. ARCHITEKT · Alle Rechte vorbehalten