Honorar
Das Honorar für Gutachten kann seit 08/2009 frei vereinbart werden, da die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI ) für Sachverständigenleistungen nicht mehr gilt. Öffentliche bestellte und vereidigte Sachverständige orientieren sich an der BVS Richtlinie zur Berechnung von Honoraren für Wertermittlungen
Quelle: Richtlinie zur Berechnung von Honoraren -für Wertermittlungsgutachten über Immobilien von Dezember 2010 – BVS Berlin